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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Florian Griebel – Griebel Consulting · An der Stadthalle 5, 97616 Bad Neustadt a. d. Saale

Florian Griebel – Griebel Consulting An der Stadthalle 5, 97616 Bad Neustadt a. d. Saale

§1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen, die durch Florian Griebel – Griebel Consulting (nachfolgend „Agentur“ oder „Dienstleister“) gegenüber seinen Kunden (nachfolgend „Kunde“ oder „Auftraggeber“) erbracht werden. Mit der Beauftragung akzeptiert der Kunde diese AGB. Abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich vereinbart. Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen. Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht bei Verträgen mit Unternehmern nicht.

§2 Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Recruiting, Personalgewinnung, Bewerbermanagement sowie damit verbundener Marketing- und Werbeleistungen. Es handelt sich um einen Dienstleistungsvertrag. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg wird nur insoweit geschuldet, wie er ausdrücklich als Garantie vereinbart ist.

§3 Tätigkeiten im Namen des Kunden / Handeln im Auftrag

(1) Die Agentur erbringt ihre Leistungen als Dienstleister im Auftrag und im Namen des Kunden. Dies umfasst insbesondere die Planung, Einrichtung und Durchführung von Recruiting- und Marketingmaßnahmen sowie die Nutzung entsprechender Systeme, Plattformen und Tools. (2) Alle Maßnahmen erfolgen ausschließlich im Interesse und auf Weisung des Kunden. Die Agentur trifft keine eigenständigen unternehmerischen oder inhaltlichen Entscheidungen über den Betrieb, die Nutzung oder die rechtliche Ausgestaltung der eingesetzten Systeme.

§4 Vergütung und Werbekosten

(1) Die Vergütung richtet sich nach dem individuell vereinbarten Angebot. (2) Zusätzlich anfallende Werbekosten (z. B. für Online-Plattformen, Anzeigen oder Kampagnen) sind vom Kunden gesondert zu tragen oder sind – je nach Angebot – bereits in den vereinbarten Kosten enthalten. (3) Sofern Werbekosten gesondert berechnet werden, gibt die Agentur diese 1:1 ohne Aufschläge, Buchungsgebühren oder Zusatzkosten an den Kunden weiter.

(4) Vergütung bei vorzeitiger oder anderweitiger Besetzung: Die vereinbarte Vergütung ist tätigkeitsbezogen und in voller Höhe geschuldet, unabhängig davon, zu welchem Zeitpunkt und auf welchem Weg die ausgeschriebene Stelle besetzt wird. Wird die Stelle vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit besetzt – auch durch Initiativbewerbungen, durch eigene Kanäle des Kunden, durch Dritte oder durch interne Umbesetzung –, bleibt der vereinbarte Betrag ungekürzt fällig. Eine Kürzung, anteilige Erstattung oder Rückzahlung wegen verkürzter Laufzeit findet nicht statt. Dasselbe gilt, wenn der Kunde vereinbarte Leistungen nicht oder nicht vollständig abruft.

(5) Der Kunde teilt der Agentur die Besetzung der Stelle unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf (5) Werktagen, in Textform mit, damit laufende Maßnahmen und Werbeschaltungen beendet werden können. Bis zum Zugang dieser Mitteilung entstandene Werbekosten trägt der Kunde.

§5 Zahlungsbedingungen

(1) Die vereinbarte Vergütung ist sofort nach Rechnungstellung fällig, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. (2) Bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen wird der gesamte noch offene Betrag sofort fällig. (3) Die Agentur behält sich vor, bei Zahlungsverzug Leistungen zurückzuhalten oder die Zusammenarbeit vorzeitig zu beenden. (4) Die Agentur ist nicht verpflichtet, Leistungen zu erbringen, solange der Kunde die fällige Vergütung nicht vollständig beglichen hat. (5) Die Zahlung erfolgt per Überweisung nach Rechnungsstellung, per Stripe-Zahlung oder per SEPA- Lastschrift.

§6 Garantieangebot

(1) Grundlagen der Garantie Das Konzept der Agentur und damit auch das Garantieangebot basiert auf mehreren aufeinander abgestimmten Bausteinen, um exzellente Ergebnisse zu ermöglichen. (2) Einstellungsgarantie Die Agentur garantiert die Einstellung einer geeigneten Person für die vereinbarte Stelle innerhalb von 12 Wochen ab Kampagnenstart. (Sofern nichts anderes vereinbart) (3) Bewerbungsgarantie Die Agentur garantiert mindestens zwei (2) Bewerbungen pro Woche. (Sofern nichts anderes vereinbart) Diese Garantie bezieht sich auf die Gesamtlaufzeit der Zusammenarbeit und nicht zwingend auf jede einzelne Kalenderwoche. (4) Nachbesserung Sollte trotz aller Bemühungen innerhalb der vereinbarten Laufzeit keine Einstellung erfolgen, verpflichtet sich die Agentur, maximal zwei (2) Monate kostenfrei weiterzuarbeiten. Für diese zusätzliche Zeit fallen keine Dienstleistungsgebühren an. Die anfallenden Werbekosten in Höhe von ca. 900 € pro Monat sind weiterhin vom Kunden zu tragen. (5) Sonstiges Die zweifache Garantie gilt als erfüllt, sobald eine Person eingestellt wurde. Dies gilt auch dann, wenn die garantierte Anzahl an Bewerbungen nicht vollständig erreicht wurde. Oberstes Ziel ist die Einstellung der gesuchten Person. „Eingestellt“ bedeutet, dass zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein rechtsgültiger Arbeitsvertrag abgeschlossen und von beiden Parteien unterzeichnet wurde.

§7 Dreifachgarantie (Bewerbungs-, Talent- und Einstellungsgarantie)

Die sogenannte 3-Fach-Garantie umfasst zusätzlich eine kostenlose Ersatzleistung, sofern die bereits eingestellte Person innerhalb von einem (1) Monat (30 Tage) nach Arbeitsbeginn durch Kündigung seitens des Arbeitnehmers das Unternehmen des Kunden verlässt. In diesem Fall verpflichtet sich die Agentur, für entsprechenden Nachschub zu sorgen und bis zu maximal zwei (2) Monate kostenfrei weiterzuarbeiten, um einen geeigneten Ersatz zu finden. Auch während dieser Ersatzphase sind die Werbekosten vom Kunden zu tragen.

§8 Voraussetzungen für die Garantie

(1) Die Garantie gilt nur, wenn folgende Voraussetzungen durch den Kunden erfüllt werden: Der Kunde setzt die besprochenen Strategien aktiv um (z. B. zeitnaher Anruf bei Bewerbungseingang, Rückmeldungen per E-Mail). Der Kunde kontaktiert die Bewerbungen / vorqualifizierten Bewerbungen innerhalb von 24 Stunden nach Eingang oder Freigabe. Der Kunde ist bereit, regelmäßige Austauschgespräche zu führen. Der Kunde erscheint pünktlich und regelmäßig zu vereinbarten 1:1-Meetings oder Update-Calls. Mehr als zwei unentschuldigte Abwesenheiten führen zum Ausschluss der Garantie. Der Kunde kommuniziert aktiv, ehrlich und zeitnah zur Qualität der Bewerbungen und zu notwendigen Anpassungen. Der Kunde begleicht Rechnungen innerhalb der vereinbarten Zahlungsfristen (sofern nichts anderes vereinbart wurde: 7 Tage). Der Kunde nutzt (wenn zur Verfügung gestellt) das gemeinsame CRM-Verwaltungs-Dashboard. Damit man den aktuellen Stand einsehen kann und Probleme frühzeitig erkennen kann.

Der Kunde antwortet auf Anfragen oder Informationen (per E-Mail, WhatsApp oder andere Kanäle) innerhalb von 5 Tagen. Der Kunde gibt selbstständig Rückmeldung zu geführten Bewerbungsgesprächen und oder Probearbeiten innerhalb von 5 Tagen. (2) Bei Nichterfüllung dieser Mitwirkungspflichten entfällt die Garantie ersatzlos.

§9 Verzug / Rücktritt

(1) Fristen für die Leistungserbringung beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag vollständig eingegangen ist und alle erforderlichen Informationen und Mitwirkungen des Kunden vorliegen. (2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, ist die Agentur berechtigt, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrags auszusetzen. (3) Ist der Kunde bei vereinbarter Ratenzahlung mit mindestens zwei Raten im Verzug, wird die gesamte restliche Vergütung sofort fällig. Die Agentur ist berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.

§10 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der zugehörigen Rechnung. (2) Eine ordentliche Kündigung während der laufenden Vertragslaufzeit ist ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. (3) Die Kündigung bedarf der Textform und kann per E-Mail oder WhatsApp erfolgen.

§11 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde verpflichtet sich zur aktiven Mitarbeit. Dies umfasst insbesondere: Pünktliches Erscheinen zu vereinbarten Online-Terminen Vollständige und wahrheitsgemäße Angaben Umsetzung der im Rahmen der Zusammenarbeit gegebenen Handlungsempfehlungen (2) Unterlässt der Kunde die erforderliche Mitwirkung, kann die Agentur nicht für ausbleibende Ergebnisse haftbar gemacht werden.

§12 BAFA-Fördervoraussetzungen und Mitwirkungspflichten des

Kunden (1) Sofern die Beratungsleistung im Rahmen des BAFA-Förderprogramms „Förderung unternehmerischen Know-hows“ erbracht wird, gelten zusätzlich zu den übrigen Regelungen dieser AGB die folgenden Bestimmungen. (2) Angebot: Die Agentur erstellt ein BAFA-konformes Angebot mit Leistungsbeschreibung, Netto- und Bruttobetrag sowie zeitlichem Rahmen. Der Kunde bestätigt dieses Angebot durch Unterschrift oder in Textform (E-Mail, WhatsApp). (3) Rechnungsstellung: Die Agentur stellt die Rechnung erst nach Bewilligung und nach Abschluss der Beratungsleistung. Die Rechnung entspricht in Struktur und Bezeichnung dem Angebot und enthält alle BAFA- Pflichtangaben (Leistungszeitraum, Rechnungsnummer, Netto-/Bruttobetrag, Steuernummer bzw. USt-ID). (4) Mitwirkungspflichten des Kunden: Der Kunde ist verpflichtet, – das Angebot und die Rechnung zeitnah gegenzuzeichnen bzw. in Textform zu bestätigen, – der Agentur alle für die Antragstellung und den Verwendungsnachweis erforderlichen Informationen und Unterlagen (z. B. Unternehmensdaten, Bestätigungen, Unterschriften) unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Werktagen nach Aufforderung, zur Verfügung zu stellen, – den Verwendungsnachweis fristgerecht beim BAFA einzureichen bzw. die Agentur bei dessen Erstellung zu unterstützen.

(5) 6-Monatsfrist: Dem Kunden ist bekannt, dass ab Erhalt des Bewilligungsbescheids sämtliche Schritte – Durchführung der Beratung, Rechnungsstellung, Projektdokumentation und Einreichung des Verwendungsnachweises – innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen sein müssen. Diese Frist wird durch Rückfragen des BAFA nicht verlängert. (6) Haftungsausschluss bei Fristversäumnis: Verzögert der Kunde die Erfüllung seiner Mitwirkungspflichten nach Abs. (4) oder überschreitet die 6-Monatsfrist aus Gründen, die er zu vertreten hat, entfällt die Förderfähigkeit. Die Agentur haftet in diesem Fall nicht für den Wegfall der Förderung; der vereinbarte Vergütungsanspruch der Agentur bleibt hiervon unberührt.

(7) Keine Gewähr für Bewilligung und Auszahlung der Förderung: Dem Kunden ist bekannt, dass auf die Gewährung der BAFA-Förderung kein Rechtsanspruch besteht. Die Entscheidung über Bewilligung, Höhe und Auszahlung der Förderung trifft ausschließlich das BAFA. Die Agentur übernimmt keine Gewähr und keine Garantie dafür, dass ein Förderantrag bewilligt wird oder eine bewilligte Förderung ausgezahlt wird, insbesondere nicht bei Ablehnung des Antrags, Erschöpfung der Fördermittel, Änderung der Förderrichtlinien oder Rückforderung durch das BAFA. Der vereinbarte Vergütungsanspruch der Agentur besteht unabhängig von Bewilligung und Auszahlung der Förderung in voller Höhe; die Förderung mindert lediglich die wirtschaftliche Belastung des Kunden, sofern und soweit sie tatsächlich ausgezahlt wird. Eine Haftung der Agentur für den Wegfall, die Kürzung oder die Rückforderung der Förderung ist ausgeschlossen; unberührt bleibt die Haftung nach §13.

§13 Haftung

(1) Die Agentur haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. (2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesem Fall auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. (3) Die Haftung ist der Höhe nach auf die vom Kunden für den jeweiligen Auftrag gezahlte Vergütung begrenzt. (4) Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. (5) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§14 Datenschutz und IT-Verantwortung

(1) Die Agentur handelt als Dienstleister im Auftrag des Kunden. Die Verantwortung für die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie sonstiger datenschutz- und sicherheitsrechtlicher Vorschriften liegt ausschließlich beim Kunden. (2) Die Agentur übernimmt keine Haftung für Verstöße, die durch Systeme, Inhalte oder Entscheidungen des Kunden verursacht werden. (3) Der Kunde stellt die Agentur von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus datenschutz- oder sicherheitsrechtlichen Verstößen resultieren, sofern diese nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der Agentur beruhen.

§15 Weisungsgebundenheit

Die Agentur handelt ausschließlich auf Weisung des Kunden und im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs. Änderungen oder Erweiterungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.

§16 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. (2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Bad Neustadt an der Saale, sofern der Kunde Kaufmann ist. (3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

§17 Kostenlose Stellenveröffentlichung

(1) Gegenstand. Die Agentur stellt Betrieben die Möglichkeit zur Verfügung, offene Stellen auf koch-einstellen.de kostenlos zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung ist und bleibt unentgeltlich. Es entsteht kein Abonnement, es werden keine Zahlungsdaten erhoben, und es ist keine Kündigung erforderlich. (2) Zustandekommen und Laufzeit. Der Eintrag wird erst öffentlich, nachdem der in der Bestätigungsmail enthaltene Link aufgerufen wurde. Die Anzeige läuft 30 Tage und endet danach automatisch. Der Betrieb kann sie jederzeit über den in der Veröffentlichungsmail enthaltenen Link abschalten. (3) Verantwortung für die Inhalte. Der eintragende Betrieb ist für die Richtigkeit und Rechtmäßigkeit der übermittelten Angaben allein verantwortlich, insbesondere für die Einhaltung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) und des Nachweisgesetzes. Er sichert zu, zur Veröffentlichung der Angaben berechtigt zu sein. Er stellt die Agentur von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer von ihm eingestellten Anzeige beruhen. (4) Rechte der Agentur. Die Agentur prüft Einträge nicht inhaltlich vor. Sie behält sich vor, Anzeigen ohne Angabe von Gründen abzulehnen, zu kürzen oder wieder zu entfernen, insbesondere bei offensichtlicher Rechtswidrigkeit, bei Anzeigen ohne erkennbaren Bezug zur Gastronomie und Hotellerie oder bei missbräuchlicher Nutzung. Ein Anspruch auf Veröffentlichung besteht nicht. (5) Kein Erfolgsversprechen. Die Agentur meldet veröffentlichte Anzeigen bei Google zur Indexierung an. Ob, wann und wie lange eine Anzeige bei Google oder anderen Suchmaschinen erscheint, entscheiden allein diese Anbieter. Eine Aufnahme, eine bestimmte Platzierung oder ein Bewerbungserfolg wird ausdrücklich nicht geschuldet. (6) Bewerbungen. Bewerbungen gehen unmittelbar an den vom Betrieb angegebenen Weg. Die Agentur ist an der Bewerberkommunikation nicht beteiligt und speichert keine Bewerberdaten. (7) Verfügbarkeit. Da die Leistung unentgeltlich erbracht wird, besteht kein Anspruch auf ständige Verfügbarkeit. Die Agentur kann das Angebot jederzeit ändern oder einstellen; bereits veröffentlichte Anzeigen laufen in diesem Fall bis zum Ende ihrer Laufzeit weiter.

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